Sonntag, den 02. Mai 2010 um 08:30 Uhr

Malteser fordern Qualitätskriterien für Rettungsdienst - EuGH-Urteil zum Rettungsdienst Empfohlen

Autor: Administrator
Artikel bewerten
(0 Bewertungen)

Malteser fordern Qualitätskriterien für Rettungsdienst - EuGH-Urteil zum RettungsdienstKöln, 30. April 2010. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Fragen einer europaweiten Ausschreibung des Rettungsdienstes droht die Notfallversorgung in Deutschland schlechter zu werden. Zu dieser Einschätzung kommt der Malteser Hilfsdienst, einer der großen bundesweiten Anbieter im Rettungsdienst. Grund dafür sei die Vergabe des Rettungsdienstes wesentlich über den Marktpreis. "Wenn nur der Preis entscheidet, werden Kranke und Verletzte bald nur transportiert, aber nicht medizinisch versorgt", sagt der Geschäftsführende Präsident des Malteser Hilfsdienstes, Johannes Freiherr Heereman. Die Qualität der Notfallversorgung müsse sichergestellt bleiben. Die Malteser sprechen sich dafür aus, dass die Vergabe sowohl transparent als auch auf der Basis hoher Qualitätskriterien erfolgt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat weitere gravierende Auswirkungen: Anders als in anderen europäischen Ländern baut das deutsche System zur gesamten Gefahrenabwehr entscheidend auf die Hilfsorganisationen und die darin engagierten Frauen und Männern. "Wird der Rettungsdienst allein marktwirtschaftlichen Mechanismen überlassen und aus dem Geflecht von Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz herausgenommen, wird der ehrenamtlich geprägte Katastrophenschutz viele freiwillig Engagierte verlieren", so Heereman. "Unsere Gesellschaft setzt auf bürgerschaftliches Engagement. Zehntausende Ehrenamtliche in den Hilfsorganisationen, stehen im Falle einer Katastrophe gut ausgebildet zur Verfügung. Diesem Engagement droht ein herber Rückschlag."

Nach dem Richterspruch aus Luxemburg ist nach Ansicht der Malteser nun die Politik in Bund und Ländern gefragt. "Der Rettungsdienst ist staatliche Pflichtaufgabe. In den Gesetzen des Bundes und der Länder muss er als hoheitliche Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr festgelegt werden. Der Rettungsdienst darf nicht allein dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen", sagt Heereman.

Aktualisiert: Donnerstag, den 13. Mai 2010 um 10:35 Uhr
Administrator

Administrator

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Login to post comments

Malteser Vorstand an der Basis

 

Fit in Fair Play

 

Malteser-iPhone-App

Malteser-iPhone-App

 

Kirchenzeitung Köln