Teilnehmer der FahrerschulungWie immer stand das Thema "Sonderrechte" im Vordergrund. Sonderrechte bedeutet, dass für die Fahrzeugführer, unter der Voraussetzung keinen anderern Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder schädigen, die Strassenverkehrsordnung ausser Kraft gesetzt ist. Der Gesetzgeber erlaubt uns aber nur in besonderen Fällen Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen.
Für alle Fahrzeugführer bedeutet der Einsatz von Sonderrechtssignalen (Blaulicht und Martinshorn) höchste Konzentration auf den Verkehr und sorgfältige Äbwägung seiner Fahrweise. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten werden. Und so wurde bei dieser Schulung jedem Teilnehmer sehr schnell klar, dass man als Fahrer bei einem Einsatz mit Sonderrechten schon mit beiden Beinen im Gefängnis steht.
Ebenfalls wurden die Konsequenzen bei Missbrauch der Sondersignale deutlich vor Agen geführt. Abgesehen davon, dass die Person in so einem Fall keine Fahrzeuge der Malteser mehr führen darf, erwartet sie auch noch rechtliche Konsequenzen.
Herr Arnold beliess es aber nicht nur bei dem Thema Sonderrechte. So gab er noch zu anderen Themen rund um das Thema Verkehr oder Neuerungen bei den Führerscheinen Informationen. Die Helferinnen und Helfer konnten auch noch Fragen stellen, die er sachkundig beantwortete.
Diese Ausbildung dient nicht nur der Sicherheit ehrenamtlicher Helfer bei den Maltesern, sondern auch der übrigen Verkehrsteilnehmer.
Wir danken Herrn Arnold noch einmal auf diesem Weg für seine Unterstützung bei der Ausbildung unserer Helferinnen und Helfer.
Wir unterstützen das Malteser Ehrenamt - Malteser Erste Hilfe Kurse - Malteser Besuchs- und Begleitungsdienste - Malteser Hospizarbeit - Malteser Auslandsdienst

Am ersten Dienstabend 2012 stand für die Helferinnen und Helfer der jährliche Pflichttermin "Fahrerunterweisung" auf dem Dienstplan.



